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Platzregeln 2025

Platzregeln im Marine Golf Club Sylt:

Spielverbotszonen (2.4): Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen markiert. Liegt der Ball im Gelände und der Stand des Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächst gelegenen Punkt der Erleichterung in Anspruch nehmen (16.1f). Das Betreten der Spielverbotszone an Loch A5 ist verboten. Ein Betreten wird als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen; Strafe: Disqualifikation. (Spielverbot). Penalty Area (Biotop) Spielverbotszone mit Betretungsverbot, hier kann Erleichterung nach Regel 17.1b genommen werden.

Rückgabe der Scorekarte: 3.3b(2): wird wie folgt geändert: Gibt ein Spieler eine Scorekarte zurück, ohne dass die Lochergebnisse entweder durch den Spieler, den Zähler oder beide bestätigt wurden (durch Unterschrift), zieht sich der Spieler die Grundstrafe (2 Strafschläge) zu. Die Strafe wird auf das letzte Locher Runde des Spielers angewendet. (Diese Regel wird nicht bei DGV Wettspiele angewandt).

Üben auf dem Turnierplatz (5.2 – 5.5): Das Üben vor oder zwischen einer Runde auf dem Turnierplatz ist verboten. Dies gilt für Loch- und Zählspiel. Ausnahme: Ein Spieler darf an jedem Tag eines Turniers vor dem Spiel auf den Übungsbereichen rechts neben Grün B9 und links hinter Grün A9 üben, nicht jedoch zielgerichtete Schläge in Richtung Grün A9 oder Grün B9 machen.

Bewegliche Hemmnisse (15.2): Entfernungspfosten, sowie die roten Pfosten der Penalty Areas.

Boden in Ausbesserung (16.1): Ist durch blaue Pfähle und/oder weiße Linien gekennzeichnet! Fahrspuren sind nur Boden in Ausbesserung, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch Tierlöcher behindert wird (Musterplatzregel 8 F-6). Mit einem blauen Pfahl gekennzeichnete Bunker sind zur Gänze Boden in Ausbesserung. Sie verlieren ihren Status als Hindernis und werden automatisch als „Gelände“ eingestuft. Es gilt deshalb Regel 16.1b. Bereiche in Bunkern, in denen Sand durch Wasser ausgespült wurde und tiefe Rinnen hinterlassen hat, sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung (Musterplatzregel 8 F-1). Frisch verlegte Natursoden und noch nicht zugewachsene Drainagegräben sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung (vgl. Musterplatzregel 8F-7).

Unbewegliche Hemmnisse (16.1): Übergänge über die Penalty Areas an Loch A2, A3, A9 und B7 und sind nicht Bestandteil der Penalty Areas, sondern ungewöhnliche Platzverhältnisse es ist nach Regel 16 straflos zu droppen. Abschlagtafeln und Findlinge an den Abschlagtafeln, Treppenstufen in den Bunkerrändern sind ungewöhnliche Platzverhältnisse es ist nach Regel 16 straflos zu droppen. Die Stufen sind nicht Bestandteil des Bunkers. Liegt ein Ball um das Grün an/auf einem Sprinkler, kann Erleichterung nach Regel 16-1 in Anspruch zu nehmen. Das gilt z.B. wenn der Spieler nicht chippen, sondern putten will.

Eingebetteter Ball (16.3): In einer Bunkerwand aus aufgeschichteten Soden ist der Bezugspunkt für die Erleichterung unmittelbar schräg unterhalb des eingebetteten Balls. Es kann straflos Erleichterung gemäß Regel 16-3b in Anspruch genommen werden.

Ausgrenzen (18.2): Durch weiße Pfähle gekennzeichnet. Ausnahme: Der Beton Weg links von Loch A5, B2, B5 und B6 bezeichnet das Aus, sowie hinter Bahn B9, Ausgrenze hinter dem Kiesweg um die Clubhausterrasse, sofern das Aus dort nicht durch weiße Pfähle gezeichnet ist.

Status Bunkerwände: Mit künstlichem Material besodete Bunkerwände sind Bestandteil des Platzes und Gelände; nicht Hemmnis und nicht Teil des Bunkers.

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: im Zählspiel Grundstrafe (Ausnahme: Betretungsverbot) Im Lochspiel Lochverlust (Ausnahme: Betretungsverbot)

Alle Entfernungsangaben sind zum Grünanfang gemessen; Am Fairway Rand / Grüner Pfahl mit Ring: (100 m weiß, 150 m rot, 200 m gelb) und alle Meter Angaben auf den Fairway-Regnern.

Stand, August 2025